Ausschnitt aus unserem QM - Handbuch

5. Konzept FINDUS

 

 

Im Folgenden wird auf die konzeptionelle Organisation und das Leistungsangebot von FINDUS eingegangen. Auf die individuelle und Nutzer*innen bezogene Ausgestaltung legt FINDUS im höchsten Maße wert.

 

FINDUS macht den Nutzer*innen im Rahmen der Betreuung lediglich Vorschläge. Der/Die Nutzer*in entscheidet eigenständig, welche Angebote er/sie nutzen möchte.

Bei FINDUS steht der individuelle, selbst bestimmte Wunsch des/der Nutzer*in im Mittelpunkt. FINDUS bietet das, aber auch nur das, was ausdrücklich gewünscht und im Hilfeplan festgelegt wird.

 

Angeboten werden verschiedene Formen der Hilfestellung, unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsangebote, wie die Hilfeplanung und -reflektion, das Gesprächsangebot, Telefonkontakte, persönliche Kontakte, Begleitung, Mithilfe, Anleitung, Übernahme, Übung, Beratung, Erinnerung, Motivation, Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen, einfache Fahrdienste, ergänzende Tätigkeiten ohne direkte Betreuung. Die einzelfallbezogenen Maßnahmen können mit Gruppenangeboten kombiniert werden.

 

 

 

5.1. Betreuungskonzept

 

 

5.1.1. Die Leistungsangebote umfassen folgende Bereiche

 

  • Förderung und Unterstützung beim Erlangen lebenspraktischer Fähigkeiten, wie Führung und Planung des eigenen Haushaltes, Hilfestellung, Beratung, Anleitung bei allen im Haushalt und in der Hygiene anfallenden Bereichen: Ernährung, Einkauf, Putzen, Wäsche
  • Beratung, Unterstützung und Begleitung im beruflichen Bereich, bei Behördengängen, Arztbesuchen und therapeutischen Maßnahmen
  • Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Organisation und Planung der persönlichen Finanzen
  • Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Hilfen
  • Hilfestellung im Freizeitbereich, Begleitung bei unterschiedlichsten Veranstaltungen (Disco, Karneval, Kirmes, Fußballspiele, Lauf-/Nordic Walking-Wettkämpfe, Märkte …), Ausflügen, Ferienfahrten
  • Inklusive Maßnahmen (z.B. Kontakte zu Vereinen, Förderungen von Freundschaften, Teilnahme an örtlichen/gesellschaftlichen Veranstaltungen)
  • Förderung von Mobilität und Orientierung in der Öffentlichkeit
  • Vermitteln von Kommunikationsmöglichkeiten und -techniken (angemessene Art der Verständigung, Umgang mit Telefon, Smartphone, Internet u.a.)
  • Anknüpfung an regionale Versorgungsstrukturen, sowie Nutzung der Angebote für behinderte Menschen
  • Hilfen bei der Bewältigung von Krisen
  • Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie Begleitung des Kranken­hausaufenthaltS
  • Hilfen bei der Suche und Bereitstellen von Wohnmöglichkeiten
  • Förderung von sportlichen Aktivitäten
  • Ernährungsberatung und Förderung einer vollwertigen Ernährung
  • Hilfen beim Versuch, „über den eigenen Tellerrand“ zu schauen, sich selber als Teil der Gesellschaft zu verstehen, Zusammenhänge besser zu verstehen, sich bei sozialen und politischen Fragen einzumischen, Verantwortung zu übernehmen und z.B. an Wahlen teilzunehmen

 

 

5.1.2. Individueller Hilfeplan (In Bearbeitung: BEI_NRW)

 

Auf der Grundlage der Ziele und Maßnahmen, die in Mitarbeit der einzelnen Nutzer*innen im IHP festgelegt werden, gestaltet sich die Arbeit. Im Konkreten heißt dies, dass die Nutzer*innen selbstbestimmt, wenn nötig mit Hilfe anderer, benennen, was sie erlernen, erleben und eigenständig Tun wollen, wer ihnen helfen soll und wieviel Unterstützung sie dafür brauchen. Anhand der pädagogischen zusätzlichen fachlichen Ziele und Maßnahmen und dem pädagogischen Angebot  wird ein gewisser Stundensatz pro Woche errechnet, die sogenannten Fachleistungsstunden. In diesem beschriebenen und durch den LVR genehmigten Stundenumfang wird mit den Nutzer*innen gemeinsam gearbeitet. Nur die aufgeführten Ziele werden verfolgt und im angegebenen Stundenumfang geleistet. In gewissen zeitlichen und durch den LVR bestimmten Zeitraum, meist ein Jahr, wird dieser IHP evaluiert. Daraus resultiert, dass Ziele und Maßnahmen erreicht, teils erreicht oder gar nicht erreicht wurden. Neue Ziele werden vereinbart, alte weiter verfolgt und/oder als nicht leistbar definiert. Im pädagogischen Team, sowie mit den Nutzer*innen und deren gesetzlichen Betreuung werden diese IHPs besprochen.

 

Im Blick ist immer der einzelnen Nutzer/die einzelne Nutzerin und dessen/deren Wünsche auf ein eigenständiges Leben.

 

 

 

5.1.3. Hauswirtschaftskonzept

 

Das hauswirtschaftliche Betreuungsangebot von FINDUS lässt sich in verschiedene Bereiche aufteilen: Einkauf, Ernährung, Wäsche und Reinigung.

 

Die konzeptionelle und pädagogische Gestaltung der jeweiligen hauswirtschaftlichen Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf des/r jeweiligen Nutzer*in. Der/Die Nutzer*in entscheidet in jedem Fall selber, welches Angebot er/sie nutzen möchte. Dies wird im Hilfeplan festgelegt.

 

Das hauswirtschaftliche Betreuungsangebot beschränkt sich auf die notwendige und ausschließlich pädagogische Begleitung. Die Nutzer*innen werden angeleitet, die Tätigkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig zu verrichten.

 

FINDUS empfiehlt eine Ernährung nach den Grundlagen eines ausgewogenen Essens und Trinkens entsprechend den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) unter besonderer Berücksichtigung einer Vollwerternährung.

 

Die Nutzer*innen entscheiden selbständig, wie sie Hygiene in ihren Privaträumen definieren. FINDUS hat diese individuellen Entscheidungen zu akzeptieren. FINDUS übernimmt die pädagogische Unterstützung, soweit sie in der individuellen Hilfeplanung vereinbart wurde. Sollte eine Übernahme oder Teilübernahme der Tätigkeiten notwendig sein, so ist diese mit einem anderen Dienstleistungsunternehmen, z.B. einem Pflegedienst, zu vereinbaren.

 

 

5.1.4. Konzept zur Körperhygiene

 

Grundsätzlich entscheidet der/die Nutzer*in über die Art und den Umfang der Hygienemaßnahmen, solange dadurch keine erhebliche gesundheitliche Gefährdung verbunden ist. Somit sind die nachfolgenden Ausführungen, sofern sie die Rechte und die Privatsphäre des/r Nutzer*in betreffen, immer nur in Absprache mit dem/der Nutzer*in durchzuführen.

 

 

5.1.5. Tiere

 

Begründung für den Einsatz von Tieren

 

Tiere gelten allgemein als Spaßfaktor und Freizeitbeschäftigung. In der Arbeit von Findus werden sie zusätzlich als Mittel eingesetzt, um sozialpädagogische und gesundheitsfördernde Ziele zu verfolgen.

 

Einsatzfelder von Tieren

 

Bereiche

-       Tiere begleiten den Alltag: Hunde, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel und Pferde

-       Eigene Tierhaltung

-       Bewegung

-       Spielen

-       Spazieren gehen …

 

Taktile Wahrnehmung:

-       fühlen, spüren durch streicheln…

-       Kräfte einschätzen

 

Soziale Eingliederung:

-       Spaziergang in der Umwelt, Kontakt zu anderen Menschen

-       Tiere als gemeinsamer Mittelpunkt im Alltag (in der Gruppe Tiere erleben)

-       Verantwortung übernehmen, Versorgung

-       Verhalten wird wiedergespiegelt, Regulator der Emotionen

-       Kommunikation fördern

 

Emotionale Entwicklung:

-       Ruhepol

-       Vereinsamung entgegenwirken

-       Tier als Vertrauter

-       Das Gefühl zuhause zu sein

 

 

5.1.6. Sport

 

Begründung für Sport

 

Sportliche Aktivitäten werden von FINDUS als ein ganz zentrales Mittel eingesetzt, um pädagogische und gesundheitsfördernde Ziele zu verfolgen:

 

 

Einsatzfelder von Sport

 

Bereiche

-       Wandern, spazieren, unebene/rutschige/steile… Wege gehen, u.a. auch mit Hunden oder Pferd

-       Fahrrad fahren, Fitnessgeräte, Schwimmen, Kanu fahren, Tischtennis, Ballspiele

-       Wir fördern die Teilnahme an den Sportangeboten der ASG Elsdorf. und an Laufwettbewerben

-       Teilnahme an Lauf- und Nordic-Walking-Wettkämpfen im Raume Rhein-Erftkreis, Köln, Eifel, Düren, Aachen,   

         Geilenkirchen ....

 

Taktile Wahrnehmung

-       Verbesserung der Motorik

-       Erkennen von eigenen Grenzen, aber auch von eigenen Fähigkeiten

-       Bewussterer Umgang mit dem eigenen Körper

-       Verbesserung des Gleichgewichtsgefühls, Höhenängste überwinden, Verbesserung der Tritt- und Standsicherheit

 

Soziale Eingliederung:

-       Schaffen von Gemeinsamkeit

-       Freund*innen finden

-       Lernen, sich einer Gruppe ein- und unterzuordnen und Regeln einzuhalten.

 

Emotionale Entwicklung:

-       Verbessertes allgemeines Wohlgefühl

-       Höhere Zufriedenheit

-       Höhere Belastbarkeit

-       Mehr Lebensqualität

-       Mehr Ruhe

-       Höheres Selbstwertgefühl/Vertrauen

-       Aggressionsabbau

 

Gesundheitsförderung:

-       Gegen Bewegungsmangel mit all den gesundheitlichen Folgen

-       Verbesserter allgemeiner Gesundheitszustand

-       Verbessertes allgemeines Wohlgefühl

-       Größere gesundheitliche Widerstandsfähigkeit des Körpers

-       Gewichtsreduktion

 

 

5.1.7. Freizeit

 

Leben in und mit der Gesellschaft.

 

Freizeitangebote finden zu Hause und außerhalb der Wohnungsumgebung statt. FINDUS unterstützt die Teilhabe an der Gesellschaft, an Veranstaltungen etc.

 

Ziele der emotionalen und sozialen Entwicklung

-       Spaß

-       Kontakte, Freundschaften

-       Abwechslung, Ausgleich zur Arbeit und zum Alltag

-       Hobbys ausleben

-       Entspannung

-       Inklusion

-       Andere Umgebung kennenlernen und erleben

-       Bildung, Wissen

-       Andere Kulturen kennenlernen

-       Kommunikation

 

 

Unterstützung  von Freizeitbeschäftigung

 

-       Feste feiern

-       Spiele

-       Fernsehen

-       Hobbys

-       Ferienfahrten

-       Ausflüge

-       Kulturelle Veranstaltung besuchen: Konzerte, Karneval, Fußball, Museum, etc.

-       Teilnahme an Lauf und Nordic-Walking-Wettkämpfen

-       Soziale/ Politische Veranstaltungen

 

 

 

5.2. Konzept zur Gewaltprävention

 

Zeigt eine Person (Betreuungsperson, Nutzer*in, Angehörige/r, andere Person) in der Einrichtung problematisches, aggressives Verhalten oder übt eine Gewalthandlung aus, so erfolgt ein schneller, wirksamer Schutz der betroffenen Person (Nutzer*in, andere Person).   

 

Bei der Verwirklichung von Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen sind die betroffenen Nutzer*innen, ihre Bezugspersonen, die Betriebsleitung und ggf. die Heimaufsicht einbezogen. Die Kommunikation über festgestellte Gewalthandlungen erfolgt gesteuert.

 

 

Vorbereitung

 

Vorbeugung oder Prävention ist die wichtigste Maßnahme, um Gewalt zu verhindern. Eine gute oder adäquate Prävention beginnt mit der Beobachtung des eigenen und des Verhaltens der Mitarbeiter*innen gegenüber folgenden Situationen und Warnsignalen: 

·         Deutliche Warnsignale für eine erhöhte Gewaltbereitschaft sind u. a. rohe Sprache, abwertendes Verhalten     

          (Anschreien) 

·         Nichtbeachten von Grenzen und schamverletzendes Verhalten 

·         Einschränkung von Persönlichkeitsrechten 

·         Unbegründetes Vorenthalten von (passenden) Angeboten, z.B. zur Schmerzreduktion oder zur sozialen

          Betreuung 

·         Ängstigen und Einschüchtern von Nutzer*innen

·         Fachlich unbegründete freiheitseinschränkende Maßnahmen 

·         Häufig auftretende Verletzungen bei Nutzer*innen, z.B. Hämatome 

·         Tätlichkeiten und verbale Übergriffe vor Zeugen, z.B. Angehörigen, Mitarbeiter*innen vom Sportverein

 

 

Durchführung

 

·         Bei Beobachtung von Gewalt durch Nutzer*innen an Mitnutzer*innen oder Mitarbeiter*innen:

-       Deeskalative Maßnahmen, Grenzen setzen, Gespräche führen z.B. Fallgespräch, Gruppenzusammensetzung prüfen, Ereignisse dokumentieren.

 

·         Bei Beobachtung, Feststellen eigener problematischen Verhaltensweisen:

-       Sich bei den betroffenen Personen entschuldigen, Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, um Entlastung/Unterstützung bitten, Hilfe in Anspruch nehmen. 

 

·         Bei Beobachtung problematischer Verhaltensweisen und Gewalt durch Kolleg*innen:

-       Gewalthandlungen nicht tolerieren, offen, empathisch und sachlich ansprechen, auch bei Unsicherheit/Verdacht Vorgesetzte informieren, nicht für sich behalten.

- Fortbildungen

- Aus Situationen raus nehmen

 

 

5.3 Konzept zu freiheitsentziehenden Maßnahmen

 

Grundsätzlich kommen freiheitsentziehende Maßnahmen nach den aktuellen rechtlichen Grundlagen bei FINDUS nicht zum Tragen.

 

 

5.4 Konzept zur medizinischen Versorgung

 

Die Medizinische Versorgung obliegt dem/der Nutzer*in, gegebenenfalls dem Gesetzlichen Betreuer. FINDUS übernimmt lediglich die Betreuung:

·         Begleitung von Arztbesuchen und therapeutischen Maßnahmen und der medizinischen Versorgung

·         Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie Begleitung des Krankenhausaufenthalts

 

Ärztliche Behandlungen sowie Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege, wie z. B. Medikamenteneinnahme, sind über andere Leistungserbringer sicherzustellen.

 

 

5.5. Einsatz eines GPS-Ortungssystems

 

 

Für die ganzheitliche Betreuung in Situation des täglichen Lebens setzt FINDUS zur Sicherheit der Nutzer*innen die Ortung über ein GPS-System ein. Die Ortung der Nutzer*innen bedarf in jedem Fall der Genehmigung der/s jeweiligen Nutzer*in bzw. des gesetzlichen Betreuers.

 

   Nutzer*innen können durch den Einsatz mehr Selbstständigkeit, mehr Sicherheit und eine größere Mobilität erlangen:

                       Sich selbstständig ohne direkte Aufsicht/betreuende Person im Rahmen ihrer Fähigkeiten frei bewegen                                  können: z.B. in Kölner Fußgängerzone und Altstadt

              ·         Sich selbstständig ohne direkte Aufsicht/betreuende Person bei Veranstaltungen/Ausflügen frei bewegen                                 können, z. B. Hubertusmarkt, Kölner Zoo

·         Das Wissen, immer gefunden zu werden, gibt den Nutzer *innen Sicherheit

·         Mut, etwas zu unternehmen, auch mal unbekannte Wege zu gehen/fahren

·         Erweitert die Bewegungsfreiheit und Bewegungsmöglichkeiten ohne Aufsicht erheblich

·         Nutzer*innen sind vielfach orientierungslos, hilflos und nicht ausreichend Verkehrssicher

·         Nutzer*innen verlieren manchmal ihre Gruppe/die begleitende betreuende Person bei Unternehmungen/bei             größeren Menschenansammlungen

 

Das Ortungssystem soll ausschließlich in folgenden Situationen eingesetzt werden:

  ·         Mobilitätstraining

  ·         Ausflüge/Unternehmungen ohne Begleitung an für die betreffende Person nicht sicher bekannten Orten

·         An Orten mit größerem Menschenaufkommen, z. B. in Fußgängerzonen von größeren Städten oder bei                   Großveranstaltungen, wie Karneval in Köln

 

FINDUS versichert:

·         Der Einsatz des Ortungsgerätes ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Er ist grundsätzlich                       individuell an die betreffende Person angepasst. Wir versichern, dass - so wie bisher auch – auch mit dem           Gerät keine unkalkulierbaren Risiken, die die Person in irgendeiner Weise schaden/gefährden könnten,               eingegangen werden.

·         Direkt vor jedem geplanten, als sinnvoll erachteten Einsatz des Ortungsgerätes wird der/die betreffende             Person gefragt, ob sie mit dem Einsatz für die vorgesehene Zeit einverstanden ist.

        

Funktionsweise des Ortungssystems:

·         Der ´/die Nutzer*in erhält ein Gerät, Maße ca. 4 x 5 x 1 cm.

·         Die betreuende Person kann mit Hilfe eines Smartphones zu jeder Zeit den aktuellen Standort des Gerätes                   erkennen.

·         Der zurückgelegte Weg oder einzelne Daten des zurückgelegten Weges werden weder auf dem Ortungsgerät               noch auf dem Smartphone aufgezeichnet. Es lässt sich immer nur der aktuelle Standort ermitteln.

·         Die Ortung ist vor allem in größeren Gebäuden (z. B. Kaufhof) i. d. R. nicht möglich.

·         Das Ortungsgerät kann von dem/der Nutzer*in zu jeder Zeit ausgestellt werden.

      ·        Eine Ortung über Handy ist ungünstig. Die Bedienung eines Handys überfordert       einige. Die                                        Wahrscheinlichkeit, dass die Ortungsmöglichkeit versehentlich ausgestellt wird, ist sehr groß

      ·        Siehe auch Gebrauchsanleitung für trackimo.