Handbuch 

 

 

gemäß des landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalogs zur 

Qualitätssicherung von Wohn- und 

Betreuungsangeboten nach § 4 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) 

 

 

 

 

Stand: 12.09.2021 

 

 

Version A Band 1 

 

Herausgeber: FINDUS – Ambulant Betreutes Wohnen  

Exemplar unterliegt dem Änderungsdienst 

 

 

 

 

 

 

0. Allgemeine Regelungen zum Qualitätsmanagement-Handbuch

 

Dieses QM-Handbuch wurde als Teil des Qualitätsmanagement-Systems von FINDUS erstellt und unterliegt dem Datenschutz.

 

Die Verteilung des QM-Handbuches erfolgt ausschließlich durch die Leitung FINDUS und zu dem bezeichneten Zweck. Sie wird dokumentiert.  

 

Der Anwendungsbereich des QM-Handbuches bezieht sich auf die im Organigramm dargestellten Organisationseinheiten einschließlich der Verantwortlichkeiten und Orte.

 

Zu Informationszwecken über die Leistungs- und Qualitätsfähigkeit kann das QM-Handbuch ohne Anhang durch die Leitung von FINDUS weitergegeben werden.  

 

Die Verfahrensanweisungen und Anlagen/mitgeltende Dokumente aus dem Anhang des QM-Handbuchs (Band 2 und 3) verbleiben am Standort von FINDUS und werden nur in Ausnahmefällen, beispielsweise an Prüfinstanzen für Kontrollzwecke, weitergegeben. Sie unterliegen in diesem Falle dem Schutz von Betriebsgeheimnissen.  

 

Das QM-Handbuch ist für die Mitarbeiter*innen von FINDUS ein Arbeits- und Führungsinstrument. Die darin beschriebenen Regelungen sind verbindliche und vertrauliche Arbeits- und Dienstanweisungen, die in erster Linie zu beachten sind. Die im QM-Handbuch angeführten mitgeltenden Unterlagen sind in gleicher Weise heranzuziehen.

 

Das QM-Handbuch unterliegt dem allgemeinen Schutz von Arbeits- und Personalunterlagen. Es ist, wie sämtliche im Rahmen des Qualitätsmanagement-Systems erstellten Unterlagen, z. B. Verfahrens- und Dienstanweisungen von den Mitarbeiter*innen, bei Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich und ohne Kopien oder Datenspeicherungen oder ohne Datenrückgewinnung der Leitung von FINDUS zu übergeben.

 

Nachdrucke       oder       Kopien,       Einspeicherungen       oder       Rückgewinnungen       in Datenverarbeitungsanlagen aller Art, dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Leitung von FINDUS vorgenommen werden.

 

                                                                                                                                             2

 

                                                       

                           

 

 

1. Inhaltsverzeichnis 

 

 

Qualitätsmanagement-Handbuch Band 1: Allgemeiner Teil 

 

 

  1. Allgemeine Regelungen zum QM-Handbuch………………..….……...………..…………2
 
  1. Inhaltsverzeichnis…………………………………………………………….………..……….3
 
  1. Einleitung: FINDUS - ambulant betreutes Wohnen …………………….………..….……5

 

2.1. Allgemein …………………………………………………………………..……..……..5 

2.2. Kooperationspartner von FINDUS …………………………………..…....…….…….6 

2.3. Motivation von FINDUS für ein umfassendes Qualitätsmanagement..……..……..7

 
  1. Leitlinien…………..……………………………………………………………………………...7
 
  1. Qualitätsmanagement-System…………...………………………………….………. ….…..8

 

4.1. Allgemeine Anforderungen…………………………………………………..…….…...8

4.2. Dokumentationsanforderungen……………………………..………….……..….…..10

4.2.1. Allgemeines………………………………………………………………………..…10

4.2.2. QM-Handbuch…………………………………………………………..……………10

    
5.  Konzept FINDUS …..………………………..…………...….……………………...………….11

 

5.1. Betreuungskonzept………………………………………….…………………………11

5.1.1. Die Leistungsangebote umfassen folgende Bereiche…………………………...11

5.1.2. Individuelle Hilfeplan………………………………………………………………...12

5.1.3. Hauswirtschaftskonzept……………………………..………………………………13

5.1.4. Konzept zur Körperhygiene…………………………………………………………13

5.1.5. Konzept zum Einsatz von Tieren...………………………………………………...13

5.1.6. Konzept zum Einsatz von Sport……………………………………………………14

5.1.7. Konzept zur Freizeitgestaltung.........………………………………………………15

5.2. Konzept zur Gewaltprävention …………..……………………………...…………...16

5.3. Konzept zur Selbstbestimmung………………………………………………………17

5.4. Konzept zur freiheitsentziehenden Maßnahmen ………………………..…………18 

5.5. Konzept zur medizinischen Versorgung …………………………………………….16

5.6. Einsatz des GPS-Ortungssystems  ………………………..………………….........18

 

6. Hygieneplan………………………………………………………………………………………19

 .


 

 

 

QM-Handbuch Band 2: Prozessmanagement  

 

Die Prozesse von FINDUS - Ambulant Betreutes Wohnen sind in einer Prozesslandschaft zusammengestellt und visualisiert.

 


Führung und 

Management

Qualitäts

-

management

Personal

-

management

Gebäude

-

management

Technik

/

EDV

Kundenerwartungen

Kundenzufriedenheit

Führungsprozesse

Kernprozesse

Unterstützungsprozesse

Anleitung und Betreuung bei der Körperhygiene

Anleitung und Betreuung bei Mobilität und Orientierung

Anleitung und Betreuung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten

Anleitung und Betreuung bei der medizinischen Versorgung

Anleitung und Betreuung bei Finanzen und behördlichen Angelegenheiten 

Anleitung und Betreuung bei beruflichen Aktivitäten 

(

Werkstatt

)

Anleitung und Betreuung bei der Freizeitgestaltung 

Sicherheit

(

Arbeits

-

Sicherheit

,

Hygiene

)

 


 

 

 

Zentrums-Handbuch Band 3: Anlagenverzeichnis 

                                                                                                                                          4

 

Band 1: Allgemeiner Teil 

 

2. Einleitung FINDUS 

 

2.1. Allgemein 

 

Die allgemeine und konkrete Konzeption von FINDUS sowie dieses QM-Handbuchs sind die Grundlage unserer Tätigkeit.

 

Unsere Arbeit ist geprägt durch fördern und fordern. Die obersten Ziele sind Individualität, Normalität, Durchsetzungsfähigkeit, demokratisches Verhalten, Umweltbewusstsein, Selbstbestimmung und Solidarität. Der Schwerpunkt liegt dabei in der pädagogischen Arbeit. Ziel ist es, dass die Nutzer*innen eine größtmögliche Selbständigkeit erreichen.

 

FINDUS unterstützt die Nutzer*innen dabei, ein "normales" Leben führen zu können, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können, seine Rechte und Ansichten in der Gesellschaft durchzusetzen, also z.B. wählen zu gehen oder politisch und sozial tätig zu werden.

 

Die Qualitätsziele von FINDUS beziehen sich auf die Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Betreuungsprozesse. Dabei sind wir bemüht, den/die Nutzer*in nie aus den Augen zu verlieren. Die Kernprozesse werden individuell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Nutzer*innen abgestimmt. Die Förderung unserer Mitarbeiter in Form von Fort- und Weiterbildung ist für unsere Arbeit sehr wichtig. Ebenso ist die Wahrung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens FINDUS eine Grundvoraussetzung für eine kontinuierliche, gute Arbeit.

 

Inhalt und Umfang der individuell gegenüber den Nutzern*innen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem persönlichen Hilfe- und Betreuungsplan.

 

In und mit der Gesellschaft leben, so „normal“ wie möglich, hierzu möchte FINDUS auch

Menschen mit starker geistiger Behinderung, sowie extremen Verhaltensauffälligkeiten die nötigen Hilfestellungen bieten. Wir fördern die Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit sowie einem eigenverantwortlichen Leben und bieten Sicherheit.  

  

Ein Leben, so „normal“ wie möglich, ohne Vor- und Nachteile, nicht als Mittelpunkt, sondern als Teil der Gesellschaft, soll gestaltet werden. Alle Anzeichen einer Sonderstellung sollen vermieden werden.  

 

FINDUS schließt die Betreuung von körperlich behinderten Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und/oder auf überwiegend pflegerische Unterstützung angewiesen sind, derzeit aus.

 

Fachleistungsstunden und zusätzliche Leistungen werden von pädagogischen Fachkräften – im Sinne des WTG – ausgeführt. Assistenzleistungsstunden können sowohl von Fachkräften als auch von sonstigen Mitarbeiter*innen übernommen werden. Hierbei handelt es sich um ergänzende Tätigkeiten, wie z. B. einfache Fahrdienste oder Tätigkeiten ohne direkte Betreuung.

 

Es werden vorrangig Leistungen erbracht, die in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers fallen. Außerdem werden in geringem Umfang zusätzliche Leistungen gemäß § 45b SGB XI erbracht. Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI sind nicht Bestandteil des Portfolios. 

Gleiches gilt auch für die Hilfe zur Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XII. Insofern sind Pflegeleistungen, ärztliche Behandlungen, die Medikamenteneinnahme und Medikamentenstellung vom Nutzer*in über andere Leistungserbringer sicherzustellen.

 

Es werden grundsätzlich keine Leistungen erbracht, die in Aufgabenbereiche anderer Personen, insbesondere in den Aufgabenkreis des gesetzlichen Betreuers bzw. der gesetzlichen Betreuerin, fallen. 

 

 

 2.2. Kooperationspartner    

 

Um die optimale Versorgung der Nutzer*innen zu gewährleisten sind Kooperationen von FINDUS mit externen Leistungsanbietern eingegangen. Für die professionelle Betreuung und Beratung im Rahmen des Ernährungsmanagement, steht FINDUS eine externe, qualifizierte Ernährungsberaterin zur Verfügung.

 

Sämtliche Leistungen, die die Nutzer*innen im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege benötigen und die über den Betreuungs- und Anleitungsaspekt hinaus gehen werden von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, den die Nutzer*innen selber wählen können.

 

Das Organigramm verdeutlicht das Leistungsangebot des Unternehmens FINDUS.

 

 

 


 

FINDUS 

 

Ambulant Betreutes Wohnen

Leitung

Bernd Geiß

Stellv

Leitung

Claudia Schlesinger

Fachleistungen

Assistenzleistungen

Qualitäts

-

management

Bernd Geiß

 


 

 

2.3 Motivation von FINDUS für ein umfassendes Qualitätsmanagement  

 

Die Mitarbeiter*innen von FINDUS haben sich zum Ziel gesetzt, unter Anwendung eines systematischen Qualitätsmanagements, Anforderungen, Erwartungen und Wünschen von Nutzern*innen sowie anderen interessierten Gruppen möglichst umfassend gerecht zu werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Optimierung geforderter Leistungen unter begrenzten Ressourcen zu.

 

Die begrenzten Ressourcen erfordern, dass die zu erbringenden Leistungen in humanitärer, ethischer und organisatorischer Hinsicht einerseits den Vorstellungen der Nutzer*innen und andererseits den wirtschaftlichen Möglichkeiten von FINDUS sowie der Gesellschaft entsprechen.  

 

 

Voraussetzungen und Motivation der Mitarbeiter*innen

 

Die Mitarbeiter*innen haben sich eingehend mit dem Qualitätsmanagement-System befasst. Damit sind wichtige Voraussetzungen erfüllt, um der Verpflichtung hinsichtlich der Entwicklung und Verwirklichung eines Qualitätsmanagement-Systems, seiner Wirksamkeit sowie Verbesserung nachzukommen.  

 

Insbesondere die Leitung von FINDUS sowie die Mitarbeiter*innen haben ein hohes Interesse daran, dass die Betreuungsprozesse der Nutzer*innen stabil und sicher gestaltet sind.

 

Folgende übergeordnete Kriterien haben sich die Mitarbeiter*innen von FINDUS selbst als Zielvorgabe auferlegt:

 

  1. Ganzheitliche Organisation der Betreuungsprozesse

 

  1. Begleitung der Nutzer*innen während des gesamten Betreuungsprozesses (ggf. in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kooperationspartnern)  

 

  1. Qualifizierte Aus-, Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiter*innen

 

  1. Aktive Information und Beratung der Nutzer*innen und weiteren interessierten Gruppen über das Betreuungsangebot von FINDUS

  

 

 

  1. Leitlinien

 

 

In und mit der Gesellschaft leben, so „normal“ wie möglich, hierzu möchte FINDUS Menschen mit geistiger  Behinderung, auch bei sehr hohem Unterstützungsbedarf die nötigen Hilfen bieten. Wir fördern die Entwicklung zu mehr Selbstständigkeit und eigenverantwortlichem Leben und bieten Sicherheit. Wir nehmen intensiv teil an der Gesellschaft, an Veranstaltungen etc. und grenzen uns nicht aus.

 

Jeder Mensch hat unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung das Recht, inmitten der Gesellschaft am Ort seiner Wahl alleine oder mit mehreren Menschen zusammen ein selbstbestimmtes und angemessenes Leben zu führen.

 

Der/Die Nutzer*in entscheidet eigenständig, welche Angebote er/sie nutzen möchte. Bei FINDUS steht der individuelle, selbst bestimmte Wunsch des/der Nutzer*in im Mittelpunkt.

 

Ein flexibles und anspruchsvolles Betreuungskonzept ist gefordert, um auch Menschen mit sehr hohem Hilfe- und Förderbedarf die Möglichkeit zu eröffnen, ein ambulantes Wohn­angebot im gesellschaftsüblichem Rahmen zu nutzen.

 

Die Arbeit ist geprägt von den Menschenrechten, der daraus konsequent entwickelten UN-Behindertenrechtskonvention und vom Grundgesetz (gleiches Recht für alle...). Insbesondere stehen im Mittelpunkt: Individualität, Selbstbestimmung, Selbststän­digkeit, Normalität, Integration, Selbstbewusstsein, Durchsetzungsvermögen, Eigenverant­wortung, Verantwortung als Mitglied der Gesellschaft und darauf ausgerichtete intensive, breit gefächerte, individuelle Förderung und Hilfe.

 

Ein Leben, so „normal“ wie möglich, ohne Vor- und Nachteile, nicht als Mittelpunkt, son­dern als Teil der Gesellschaft soll gestaltet werden. Alle Anzeichen einer Sonderstellung sollen vermieden werden. Wir sind davon überzeugt, dass größere, ausschließlich von Menschen mit Behinderung bewohnte Häuser als Wohnform für Inklusion nicht geeignet sind. 

 

Neben der konkreten Verantwortung den Nutzer*innen gegenüber sehen wir für unsere Arbeit auch eine gesamtge­sellschaftliche Verantwortung. So beschäftigen wir uns auch mit den Konsequenzen unseres Konsumverhaltens, versuchen, den Wert einer gesunden Lebensweise mit sportlichen Aktivitäten und einer möglichst vollwertigen Ernährung zu vermitteln etc. und nehmen aktiv am politischen Geschehen teil.

 

 

 

4. Qualitätsmanagement-System 

 

 

4.1. Allgemeine Anforderungen 

 

In diesem QM-Handbuch ist das Qualitätsmanagement-System mit seinen wesentlichen Schwerpunkten dokumentiert. Es soll Dritten, insbesondere den Leistungsabnehmern von FINDUS, einen Einblick in den bereits erreichten Stand des aufgebauten Qualitätsmanagement-Systems geben sowie die Leistungs- und Qualitätsfähigkeit widerspiegeln.

 

Das Qualitätsmanagement-System erstreckt sich auf die funktionellen Bereiche von FINDUS.

 

Ab diesem Zeitpunkt ist das aufgebaute Regelwerk – zum jeweils geltenden Stand – für die Leitung von FINDUS und sämtliche Mitarbeiter*innen eine verbindliche Arbeitsgrundlage.

  

Das Qualitätsmanagement-System erfüllt in seinen einzelnen Elementen auch die   geltenden Anforderungen gesetzlicher Regelungen und behördlicher Auflagen.

 

Folgende Anforderungen werden unter anderem mit dem Qualitätsmanagement-System erreicht:

 

  • Die zweckmäßige, kunden- und bedarfsgerechte Festlegung von Qualitätsanforderungen für die Dienstleistungen durch die Strukturen und die Verfahren von FINDUS sowie die zu jeder Zeit gegebene Einhaltung der festgelegten Qualitätsanforderungen
  • Eine Kunden- und Mitarbeiterorientierung
  • Die kontinuierliche Verbesserung der Prozessabläufe
  • Die möglichst frühzeitige Entdeckung und Analyse von Fehlern sowie die Festlegung geeigneter Maßnahmen, um erneute Fehler zu vermeiden  
  • Eine vorsorgliche Fehlerverhütung: der Ausschluss möglichst aller Fehler in Entwicklung, Planung und Leistungserbringung  
  • Die laufende Überprüfung der Wirksamkeit qualitätssichernder Maßnahmen und – falls erforderlich – die Veranlassung von Korrekturen
  • Eine erhöhte Transparenz der  Leistungsfähigkeit, der qualitätsgerechten Leistungserbringung, Prozesse und Verantwortlichen
  • Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
  • Erfüllung des gesetzlichen Auftrages durch FINDUS in seinem Leistungssektor.

 

Mit dem eingeführten Prozessmanagement ist sichergestellt, dass die Kernprozesse und auch bereits die Unterstützungsprozesse wirksam und qualitätsgerecht durchgeführt und gelenkt werden können.

 

Die Leitung von FINDUS stellt sicher, dass für die wirksame Durchführung und Überwachung dieser Prozesse die erforderlichen Ressourcen (Personal mit erforderlicher Kompetenz und Kapazität, Arbeitsmittel, Geräte, sonstige Sachmittel) zur Verfügung gestellt werden.

 

Die im QM-Handbuch genannten Anweisungen sind – soweit wie möglich – prozessorientiert geschrieben. Im Band 2 werden die durchgängigen und ganzheitlichen Kernprozessbeschreibungen in Form von Ablaufbeschreibungen dargelegt, um zusätzlich zu verdeutlichen, dass das Qualitätsmanagement-System prozessorientiert aufgebaut und entwickelt ist und der Lenkung dieser Prozesse dient.

 

Die Erkennung, Analyse, Bewertung und Vermeidung von risikobehafteten Tätigkeiten, mit dem Ziel Schäden und systematische Fehlleistungen zu vermeiden, hat für FINDUS eine große Bedeutung.

 

Dieses dargelegte Qualitätsmanagement-System wird kontinuierlich weiterentwickelt.

 

Das Aufrechterhalten des Qualitätsmanagement-Systems, die Qualitätsplanung, Erstellung und Pflege des Qualitätsmanagement-Systems, das Erstellen von Anweisungen und Qualitätsdokumenten sowie deren Umsetzung fällt in den Aufgabenbereich des Qualitätsmanagement-Beauftragten von FINDUS.  

 

 

 

4.2. Dokumentationsanforderungen 

 

 

4.2.1 Allgemeines

 

Die Verantwortung für die Aufrechterhaltung des Qualitätsmanagement-Systems trägt die Leitung von FINDUS.  

 

Das Qualitätsmanagement-System von FINDUS wird anhand des Qualitätsmanagement-Handbuches gesteuert.

 

 

4.2.2 Qualitätsmanagement-Handbuch

 

Das        QM-Handbuch     ist     das     zentrale     Element     in     der     Dokumentation     des

Qualitätsmanagement-Systems.  

 

Eine vollständige Dokumentation des Qualitätsmanagement-Systems ist in diesem Handbuch niedergelegt und ist in seiner aktuellen Fassung jederzeit allen Mitarbeiter*innen von FINDUS zugänglich.

 

Das QM-Handbuch besteht aus drei Bänden:

 

Band 1: Allgemeiner Teil des QM-Handbuches  

Band 2: Ablaufbeschreibungen der Haupt- und Unterstützungsprozesse

Band 3: Anlagen, mitgeltende Dokumente  

 

Diese Unterteilung trägt folgenden Gesichtspunkten Rechnung:  

 

Die grundsätzliche Struktur des Qualitätsmanagement-Systems von FINDUS ist mindestens mittelfristig gültig. Sie ist deshalb in einem eigenen Band 1 festgelegt. Änderungen werden, soweit notwendig, einmal jährlich vorgenommen.  

 

Die Bände 2 und 3 ergänzen die grundsätzliche Beschreibung des Qualitätsmanagement-Systems von FINDUS um zahlreiche Detailregelungen und beinhalten

Verfahrensbeschreibungen und Dokumente.  

 

Hier müssen Regelungen auch kurzfristig vorgenommen und aktualisiert werden können. Die Bände 2 und 3 können insofern auch als Anlagen zu Band 1 aufgefasst werden.   

  

Die Verteilerliste wird vom QM-Beauftragten erstellt, verwaltet und abgelegt. Exemplare, die nicht mehr benötigt werden, sind an den QM-Beauftragten zurückzugeben.  

 

Die Einführung und Umsetzung neuer Ablaufbeschreibungen in den einzelnen Organisationsbereichen von FINDUS obliegt dem/der jeweils verantwortlichen Mitarbeiter*in. Dieser muss sicherstellen, dass den Mitarbeiter*innen des betreffenden Organisationsbereichs die gültigen Unterlagen vorliegen und in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden (in der Regel sind die Anweisungen/Arbeitsanweisungen im Band 2, sodass jede/r Mitarbeiter*in des betreffenden Organisationsbereiches darauf zurückgreifen kann). Der/Die verantwortliche Mitarbeiter*in hat auf die Einhaltung der in den Ablaufbeschreibungen getroffenen Festlegungen zu achten.

 

 

 

 

5. Konzept FINDUS

 

 

Im Folgenden wird auf die konzeptionelle Organisation und das Leistungsangebot von FINDUS eingegangen. Auf die individuelle und Nutzer*innen bezogene Ausgestaltung legt FINDUS im höchsten Maße wert.

 

FINDUS macht den Nutzer*innen im Rahmen der Betreuung lediglich Vorschläge. Der/Die Nutzer*in entscheidet eigenständig, welche Angebote er/sie nutzen möchte. 

Bei FINDUS steht der individuelle, selbst bestimmte Wunsch des/der Nutzer*in im Mittelpunkt. FINDUS bietet das, aber auch nur das, was ausdrücklich gewünscht und im Hilfeplan festgelegt wird. 

 

Angeboten werden verschiedene Formen der Hilfestellung, unterschiedliche Unterstützungs- und Beratungsangebote, wie die Hilfeplanung und -reflektion, das Gesprächsangebot, Telefonkontakte, persönliche Kontakte, Begleitung, Mithilfe, Anleitung, Übernahme, Übung, Beratung, Erinnerung, Motivation, Zusammenarbeit mit anderen Diensten und Institutionen, einfache Fahrdienste, ergänzende Tätigkeiten ohne direkte Betreuung. Die einzelfallbezogenen Maßnahmen können mit Gruppenangeboten kombiniert werden.

 

 

 

5.1. Betreuungskonzept  

 

 

5.1.1. Die Leistungsangebote umfassen folgende Bereiche

 

  • Förderung und Unterstützung beim Erlangen lebenspraktischer Fähigkeiten, wie Führung und Planung des eigenen Haushaltes, Hilfestellung, Beratung, Anleitung bei allen im Haushalt und in der Hygiene anfallenden Bereichen: Ernährung, Einkauf, Putzen, Wäsche 
  • Beratung, Unterstützung und Begleitung im beruflichen Bereich, bei Behördengängen, Arztbesuchen und therapeutischen Maßnahmen 
  • Beratung, Unterstützung und Begleitung bei der Organisation und Planung der persönlichen Finanzen
  • Zusammenarbeit mit anderen Anbietern von Hilfen
  • Hilfestellung im Freizeitbereich, Begleitung bei unterschiedlichsten Veranstaltungen (Disco, Karneval, Kirmes, Fußballspiele, Lauf-/Nordic Walking-Wettkämpfe, Märkte …), Ausflügen, Ferienfahrten
  • Inklusive Maßnahmen (z.B. Kontakte zu Vereinen, Förderungen von Freundschaften, Teilnahme an örtlichen/gesellschaftlichen Veranstaltungen)
  • Förderung von Mobilität und Orientierung in der Öffentlichkeit
  • Vermitteln von Kommunikationsmöglichkeiten und -techniken (angemessene Art der Verständigung, Umgang mit Telefon, Smartphone, Internet u.a.)
  • Anknüpfung an regionale Versorgungsstrukturen, sowie Nutzung der Angebote für behinderte Menschen
  • Hilfen bei der Bewältigung von Krisen
  • Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie Begleitung des Kranken­hausaufenthalts
  • Tiergestützte Intervention
  • Hilfen bei der Suche und Bereitstellen von Wohnmöglichkeiten
  • Förderung von sportlichen Aktivitäten
  • Ernährungsberatung und Förderung einer vollwertigen Ernährung
  • Hilfen beim Versuch, „über den eigenen Tellerrand“ zu schauen, sich selber als Teil der Gesellschaft zu verstehen, Zusammenhänge besser zu verstehen, sich bei sozialen und politischen Fragen einzumischen, Verantwortung zu übernehmen und z.B. an Wahlen teilzunehmen

 

 

5.1.2. Individuelle Hilfeplan

 

Auf der Grundlage der Ziele und Maßnahmen, die in Mitarbeit der einzelnen Nutzer*innen im IHP festgelegt werden, gestaltet sich die Arbeit. Im Konkreten heißt dies, dass die Nutzer*innen selbstbestimmt, wenn nötig mit Hilfe anderer, benennen, was sie erlernen, erleben und eigenständig Tun wollen, wer ihnen helfen soll und wieviel Unterstützung sie dafür brauchen. Anhand der pädagogischen zusätzlichen fachlichen Ziele und Maßnahmen und dem pädagogischen Angebot  wird ein gewisser Stundensatz pro Woche errechnet, die sogenannten Fachleistungsstunden. In diesem beschriebenen und durch den LVR genehmigten Stundenumfang wird mit den Nutzer*innen gemeinsam gearbeitet. Nur die aufgeführten Ziele werden verfolgt und im angegebenen Stundenumfang geleistet. In gewissen zeitlichen und durch den LVR bestimmten Zeitraum, meist ein Jahr, wird dieser IHP evaluiert. Daraus resultiert, dass Ziele und Maßnahmen erreicht, teils erreicht oder gar nicht erreicht wurden. Neue Ziele werden vereinbart, alte weiter verfolgt und/oder als nicht leistbar definiert. Im pädagogischen Team, sowie mit den Nutzer*innen und deren gesetzlichen Betreuung werden diese IHPs besprochen.

  

Im Blick ist immer der einzelnen Nutzer/die einzelne Nutzerin und dessen/deren Wünsche auf ein eigenständiges Leben. 

 

 

 

5.1.3. Hauswirtschaftskonzept

 

Das hauswirtschaftliche Betreuungsangebot von FINDUS lässt sich in verschiedene Bereiche aufteilen: Einkauf, Ernährung, Wäsche und Reinigung.

 

Die konzeptionelle und pädagogische Gestaltung der jeweiligen hauswirtschaftlichen Unterstützung richtet sich nach dem Bedarf des/r jeweiligen Nutzer*in. Der/Die Nutzer*in entscheidet in jedem Fall selber, welches Angebot er/sie nutzen möchte. Dies wird im Hilfeplan festgelegt.

 

Das hauswirtschaftliche Betreuungsangebot beschränkt sich auf die notwendige und ausschließlich pädagogische Begleitung. Die Nutzer*innen werden angeleitet, die Tätigkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbständig zu verrichten.

 

FINDUS empfiehlt eine Ernährung nach den Grundlagen eines ausgewogenen Essens und Trinkens entsprechend den Regeln der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) unter besonderer Berücksichtigung einer Vollwerternährung.

 

Die Nutzer*innen entscheiden selbständig, wie sie Hygiene in ihren Privaträumen definieren. FINDUS hat diese individuellen Entscheidungen zu akzeptieren. FINDUS übernimmt die pädagogische Unterstützung, soweit sie in der individuellen Hilfeplanung vereinbart wurde. Sollte eine Übernahme oder Teilübernahme der Tätigkeiten notwendig sein, so ist diese mit einem anderen Dienstleistungsunternehmen, z.B. einem Pflegedienst, zu vereinbaren.

 

 

5.1.4. Konzept zur Körperhygiene

 

Grundsätzlich entscheidet der/die Nutzer*in über die Art und den Umfang der Hygienemaßnahmen, solange dadurch keine erhebliche gesundheitliche Gefährdung verbunden ist. Somit sind die nachfolgenden Ausführungen, sofern sie die Rechte und die Privatsphäre des/r Nutzer*in betreffen, immer nur in Absprache mit dem/der Nutzer*in durchzuführen.

 

 

 

5.1.5. Konzept zum Einsatz von Tiere

 

Begründung für den Einsatz von Tieren

 

Tiere gelten allgemein als Spaßfaktor und Freizeitbeschäftigung. In der Arbeit von Findus werden sie zusätzlich als Mittel eingesetzt, um sozialpädagogische und gesundheitsfördernde Ziele zu verfolgen.

 

Einsatzfelder von Tieren

 

Bereiche

  • Tiere begleiten den Alltag: Hunde, Meerschweinchen, Kaninchen, Vögel und Pferde
  • Eigene Tierhaltung wir unterstützt
  • Bewegung
  • Spielen
  • Spazieren gehen …

 

Taktile Wahrnehmung:

  • fühlen, spüren durch streicheln…
  • Kräfte einschätzen

 

Soziale Eingliederung:

  • Spaziergang in der Umwelt, Kontakt zu anderen Menschen
  • Tiere als gemeinsamer Mittelpunkt im Alltag (in der Gruppe Tiere erleben)
  • Verantwortung übernehmen, Versorgung
  • Verhalten wird widergespiegelt, Regulator der Emotionen
  • Kommunikation fördern

 

Emotionale Entwicklung:

  • Ruhepol
  • Vereinsamung entgegenwirken
  • Tier als Vertrauter
  • Das Gefühl zuhause zu sein

 

 

5.1.6. Konzept zum Einsatz von Sport

 

Begründung für Sport

 

Sportliche Aktivitäten werden von FINDUS als ein ganz zentrales Mittel eingesetzt, um pädagogische und gesundheitsfördernde Ziele zu verfolgen:

 

 

Einsatzfelder von Sport

 

Bereiche

  • Wandern, spazieren, unebene/rutschige/steile… Wege gehen, u.a. auch mit Hunden oder Pferd
  • Fahrrad fahren, Fitnessgeräte, Schwimmen, Kanu fahren, Tischtennis, Ballspiele
  • Wir fördern die Teilnahme an den Sportangeboten der ASG Elsdorf. und an Laufwettbewerben.

 

Taktile Wahrnehmung

  • Verbesserung der Motorik
  • Erkennen von eigenen Grenzen, aber auch von eigenen Fähigkeiten
  • Bewussterer Umgang mit dem eigenen Körper
  • Verbesserung des Gleichgewichtsgefühls, Höhenängste überwinden, Verbesserung der Tritt- und Standsicherheit

 

Soziale Eingliederung:

  • Schaffen von Gemeinsamkeit
  • Freund*innen finden
  • Lernen, sich einer Gruppe ein- und unterzuordnen und Regeln einzuhalten.

 

Emotionale Entwicklung:

  • Verbessertes allgemeines Wohlgefühl
  • Höhere Zufriedenheit
  • Höhere Belastbarkeit
  • Mehr Lebensqualität
  • Mehr Ruhe
  • Höheres Selbstwertgefühl/Vertrauen
  • Aggressionsabbau

 

Gesundheitsförderung:

  • Gegen Bewegungsmangel mit all den gesundheitlichen Folgen
  • Verbesserter allgemeiner Gesundheitszustand
  • Verbessertes allgemeines Wohlgefühl
  • Größere gesundheitliche Widerstandsfähigkeit des Körpers
  • Gewichtsreduktion

 

 

5.1.7. Konzept zur Freizeitgestaltung

 

Leben in und mit der Gesellschaft.

 

Freizeitangebote finden zu Hause und außerhalb der Wohnungsumgebung statt. FINDUS unterstützt die Teilhabe an der Gesellschaft, an Veranstaltungen etc. 

 

Ziele der emotionalen und sozialen Entwicklung

  • Spaß
  • Kontakte, Freundschaften
  • Abwechslung, Ausgleich zur Arbeit und zum Alltag
  • Hobbys ausleben
  • Entspannung
  • Inklusion
  • Andere Umgebung kennenlernen und erleben
  • Bildung, Wissen
  • Andere Kulturen kennenlernen
  • Kommunikation

 

 

Unterstützung  von Freizeitbeschäftigung

 

  • Feste feiern
  • Spiele
  • Fernsehen
  • Hobbys
  • Ferienfahrten
  • Ausflüge
  • Kulturelle Veranstaltung besuchen: Konzerte, Karneval, Fußball, Museum, etc.
  • Soziale/ Politische Veranstaltungen

 

 

 

5.2. Konzept zur Gewaltprävention 

 

Zeigt eine Person (Betreuungsperson, Nutzer*in, Angehörige/r, andere Person) in der Einrichtung problematisches, aggressives Verhalten oder übt eine Gewalthandlung aus, so erfolgt ein schneller, wirksamer Schutz der betroffenen Person (Nutzer*in, andere Person).    

 

Bei der Verwirklichung von Schutz- und Verbesserungsmaßnahmen sind die betroffenen Nutzer*innen, ihre Bezugspersonen, die Betriebsleitung und ggf. die Heimaufsicht einbezogen. Die Kommunikation über festgestellte Gewalthandlungen erfolgt gesteuert.

 

 

Vorbereitung 

 

Vorbeugung oder Prävention ist die wichtigste Maßnahme, um Gewalt zu verhindern. Eine gute oder adäquate Prävention beginnt mit der Beobachtung des eigenen und des Verhaltens der Mitarbeiter*innen gegenüber folgenden Situationen und Warnsignalen:  

  • Deutliche Warnsignale für eine erhöhte Gewaltbereitschaft sind u. a. rohe Sprache, abwertendes Verhalten (Anschreien)  
  • Nichtbeachten von Grenzen und schamverletzendes Verhalten  
  • Einschränkung von Persönlichkeitsrechten  
  • Unbegründetes             Vorenthalten   von      (passenden)    Angeboten,     z.B.      zur
    1. Schmerzreduktion oder zur sozialen Betreuung  
  • Ängstigen und Einschüchtern von Nutzer*innen
  • Fachlich unbegründete freiheitseinschränkende Maßnahmen  
  • Häufig auftretende Verletzungen bei Nutzer*innen, z.B. Hämatome  
  • Tätlichkeiten und verbale Übergriffe vor Zeugen, z.B. Angehörigen, Mitarbeiter*innen vom Sportverein

 

 

Durchführung

 

  • Bei Beobachtung von Gewalt durch Nutzer*innen an Mitnutzer*innen oder Mitarbeiter*innen:
    • Deeskalative Maßnahmen, Grenzen setzen, Gespräche führen z.B. Fallgespräch, Gruppenzusammensetzung prüfen, Ereignisse dokumentieren.

 

  • Bei Beobachtung, Feststellen eigener problematischen Verhaltensweisen:
    • Sich bei den betroffenen Personen entschuldigen, Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen, um Entlastung/Unterstützung bitten, Hilfe in Anspruch nehmen.  

 

  • Bei Beobachtung problematischer Verhaltensweisen und Gewalt durch Kolleg*innen:
    • Gewalthandlungen nicht tolerieren, offen, empathisch und sachlich ansprechen, auch bei Unsicherheit/Verdacht Vorgesetzte informieren, nicht für sich behalten.
      • Fortbildungen
      • Aus Situationen raus nehmen

 

 

 

5.3. Konzept zur Selbstbestimmung

 

Empowerment ist ein   wesentlicher Teil unserer Arbeit sowohl die individuelle Verfolgung eigener Interessen als auch die Frage der Selbstverantwortlichkeit des einzelnen als Gesellschaftswesen sowie die soziale Bezogenheit des Individuums.

 

Selbstbestimmung fängt dort an, wo Wissen und Bildung gegeben sind. Nur wer seinen Möglichkeiten, seine Rechte und Pflichten wie auch ein Bewusstsein für seine Umwelt/sein Umfeld hat, kann frei und selbstbestimmt leben. FINDUS vermittelt dieses Wissen die Anlagen und Fähigkeiten des/der einzelnen individuell berücksichtigend. Unterschiedlichste Methoden um Wissen und Bildung zu gewährleisten werden hierfür eingesetzt.

 

Zielsetzung der Emotionalen und sozialen Entwicklung:

  • Selbstbewusstsein
  • Wohlfühlen in seiner eigenen Haut
  • Erweiterung und kennenlernen von einem facettenreichen   Leben.
  • Inklusion
  • Sich als Individuum sehen
  • Sich selbst mit Schwächen und Stärken vorstellen und selber vertreten.
  • Bildung

 

Unterstützung der Selbstbestimmung

  • ·Kommunikation: Schwerpunkt Mitteilung der Bedürfnisse und Verstanden werden
  • Assistenz zur Befriedigung von Bedürfnissen
  •  Ansätze der positiven Verhaltensunterstützung
  • Verschiedenen Kulturen und Lebenseinstellungen kennenlernen
  • Verantwortung für Umwelt übernehmen
  • Stärken eines Menschen beachten und nicht nur nach Fehlern suchen
  • Assistenz beim erarbeiten eigener Lebensziele

 

 

 

5.4. Konzept zu freiheitsentziehenden Maßnahmen 

 

Grundsätzlich kommen freiheitsentziehende Maßnahmen nach den aktuellen rechtlichen Grundlagen bei FINDUS nicht zum Tragen.

 

 

5.5. Konzept zur medizinischen Versorgung

 

Die Medizinische Versorgung obliegt dem/der Nutzer*in, gegebenenfalls dem Gesetzlichen Betreuer. FINDUS übernimmt lediglich die Betreuung:

  • Begleitung von Arztbesuchen und therapeutischen Maßnahmen und der medizinischen Versorgung
  • Klinikbesuche bei stationären Krankenhausaufenthalten sowie Begleitung des Krankenhausaufenthalts 

 

 

Ärztliche Behandlungen sowie Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege, wie z. B. Medikamenteneinnahme, sind über andere Leistungserbringer sicherzustellen.

 

 

5.6. Einsatz des GPS-Ortungssystems

 

Für die ganzheitliche Betreuung in Situation des täglichen Lebens setzt FINDUS zur Sicherheit der Nutzer*innen die Ortung über ein GPS-System ein. Die Ortung der Nutzer*innen bedarf in jedem Fall der Genehmigung der/s jeweiligen Nutzer*in bzw. des gesetzlichen Betreuers.

 

Nutzer*innen können durch den Einsatz mehr Selbstständigkeit, mehr Sicherheit und eine größere Mobilität erlangen:

  • Sich selbstständig ohne direkte Aufsicht/betreuende Person im Rahmen ihrer Fähigkeiten frei bewegen können: z.B. in Kölner Fußgängerzone und Altstadt
  • Sich selbstständig ohne direkte Aufsicht/betreuende Person bei Veranstaltungen/Ausflügen frei bewegen können, z. B. Hubertusmarkt, Kölner Zoo
  • Das Wissen, immer gefunden zu werden, gibt den Nutzer *innen Sicherheit
  • Mut, etwas zu unternehmen, auch mal unbekannte Wege zu gehen/fahren
  • Erweitert die Bewegungsfreiheit und Bewegungsmöglichkeiten ohne Aufsicht erheblich
  • Nutzer*innen sind vielfach orientierungslos, hilflos und nicht ausreichend Verkehrssicher
  • Nutzer*innen verlieren manchmal ihre Gruppe/die begleitende betreuende Person bei Unternehmungen/bei größeren Menschenansammlungen

 

Das Ortungssystem soll ausschließlich in folgenden Situationen eingesetzt werden:

  • Mobilitätstraining
  • Ausflüge/Unternehmungen ohne Begleitung an für die betreffende Person nicht sicher bekannten Orten
  • An Orten mit größerem Menschenaufkommen, z. B. in Fußgängerzonen von größeren Städten oder bei Großveranstaltungen, wie Karneval in Köln

 

 

FINDUS versichert:

  • Der Einsatz des Ortungsgerätes ist von Person zu Person sehr unterschiedlich. Er ist grundsätzlich individuell an die betreffende Person angepasst. Wir versichern, dass - so wie bisher auch – auch mit dem Gerät keine unkalkulierbaren Risiken, die die Person in irgendeiner Weise schaden/gefährden könnten, eingegangen werden.
  • Direkt vor jedem geplanten, als sinnvoll erachteten Einsatz des Ortungsgerätes wird der/die betreffende Person gefragt, ob sie mit dem Einsatz für die vorgesehene Zeit einverstanden ist.

 

Funktionsweise des Ortungssystems:

  • Der ´/die Nutzer*in erhält ein Gerät, Maße ca. 4 x 5 x 1 cm.
  • Die betreuende Person kann mit Hilfe eines Smartphones zu jeder Zeit den aktuellen Standort des Gerätes erkennen.
  • Der zurückgelegte Weg oder einzelne Daten des zurückgelegten Weges werden weder auf dem Ortungsgerät noch auf dem Smartphone aufgezeichnet. Es lässt sich immer nur der aktuelle Standort ermitteln.
  • Die Ortung ist vor allem in größeren Gebäuden (z. B. Kaufhof) i. d. R. nicht möglich.
  • Das Ortungsgerät kann von dem/der Nutzer*in zu jeder Zeit ausgestellt werden.
  • Eine Ortung über Handy ist ungünstig. Die Bedienung eines Handys überfordert        einige. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Ortungsmöglichkeit versehentlich ausgestellt wird, ist sehr groß
  • Siehe auch Gebrauchsanleitung für trackimo. 

 

 

 

6. Hygieneplan

 

Allgemein 

 

Der Leiter von FINDUS trägt nach dem Wohn- und Betreuungsgesetz die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Erfordernisse und nimmt diese Verantwortung durch Anleitung und Kontrolle wahr. Durch die Umsetzung hygienischer Erfordernisse wird auch der Schutz des Personals gewährleistet. Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich seiner Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern.

 

Der Hygieneplan ist für alle Mitarbeiter*innen jederzeit zugänglich und einsehbar. Die  

Mitarbeiter*innen werden bei Aktualisierung des Hygieneplans, aber mindestens im Abstand von 2 Jahren hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen belehrt. Die Belehrung wird schriftlich dokumentiert.

 

Zu den Aufgaben des/r Hygieneverantwortlichen gehören unter anderem:

  • Festlegung der Schwerpunkte der Infektionsprävention  
  • Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes  
  • Kontrolle der Meldung von Infektionskrankheiten und -häufungen  
  • Erreichen einer breiten Akzeptanz zu den Hygienemaßnahmen bei den

Mitarbeiter*innen

  • Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen  
  • Durchführung und Dokumentation von Hygienebelehrungen  

 

 

Allgemeine Wohn- und Sanitärhygiene 

 

Gründliches Reinigen (Wasser + Haushaltsreiniger) insbesondere von Flächen und

Gegenständen, die am wahrscheinlichsten für eine Verbreitung von Infektionserregern sind:  

  • Feuchtbereiche, z. B. Toilettenbecken, Waschbecken, Waschschüssel  
  • häufig frequentierte Kontaktflächen, z. B. Toilettensitze, Griffe und Haltegriffe  
  • Lebensmittelkontaktflächen,  z. B. Arbeitsflächen in der Küche, Kühlschrankinnenflächen, Koch- und Essutensilien
  • Utensilien zur Nassreinigung, z. B. Wasch- und Abwaschlappen, Wischlappen, Mopps häufig wechseln und bei mindestens 60°C in der Maschine waschen

 

 

Lebensmittelhygiene 

 

Korrekter Umgang mit Lebensmitteln, insbesondere Risikolebensmitteln (Fleisch, Fisch, Geflügel, Eier) bei der Vor-, Zubereitung und Lagerung.  

  • Händewaschen vor und nach Umgang mit Lebensmitteln  
  • gründliches Reinigen aller Kontaktflächen   
  • regelmäßiger Wechsel von Spüllappen und Geschirrtüchern  
  • ausreichendes Erhitzen von Speisen  
  • Kühllagerung verderblicher Lebensmittel  
  • regelmäßige Reinigung von Kühlschrank- und Schrankinnenflächen

 

 

Persönliche Hygiene 

 

Gründliches Händewaschen mit fließendem Wasser und Seife ist die Grundlage zur Verhinderung von Infektionen:  

  • vor Einnahme bzw. Verabreichung von Speisen  
  • nach Toilettenbenutzung   
  • nach Kontakt mit Sekreten (Nasensekret, Speichel) und Ausscheidungen

(Erbrochenes, Stuhl, Urin)  

  • nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Reservoiren (z. B. Abflüsse in Küche und Sanitärbereich)   
  • nach Kontakt mit Haustieren und deren Pflege  
  • nach sichtbarer Verschmutzung der Hände

 

Ein Einsatz von Hände- und Flächendesinfektionsmitteln ist in Wohnbereichen nur gezielt in Ausnahmesituationen (z.B. bei Infektionsrisiko durch bestimmtes Klientel oder bestehenden Infektionserkrankungen) und nicht routinemäßig notwendig! 

 

Bei Erregern, die über Blut übertragen werden (z. B. Hepatitis B, C oder HIV) ist Folgendes zu beachten:  

  • bei konkret vorhersehbarem  Kontakt mit Blut sollten grundsätzlich Schutzhandschuhe getragen werden
  • Wunden ordnungsgemäß mit Pflaster oder Verband abdecken,  
  • bei Verunreinigung der Hände mit Blut, gründliches Händeabspülen, anschließend Desinfektion
  • sofortige Entfernung von Blut auf Flächen (z. B. mit Zellstoff), anschließende gründliche Desinfektion
  • blutverschmutzte Wäsche, sofern möglich 10 Min. kochen oder mit desinfizierendem Waschmittel waschen
  • benutzte Pflaster, Verbandsmaterialien, benutzte Monatshygiene in Papier o. ä. einwickeln und dem Hausmüll zuführen

kein gemeinsames Benutzen von Handtüchern und anderen Gegenständen des persönlichen Bedarfs, die mit Blut in Berührung kommen können (z. B. Rasierer, Zahnbürsten, Nagelschere usw.).  

 

Träger/Ausscheider von Erregern, die hauptsächlich fäkal-oral übertragen werden (Salmonellen, Shigellen usw.) müssen auf sorgfältigste Händehygiene (häufiges Händewaschen und Händedesinfektion) achten!

 

 

Händehygiene 

 

Über die Hände vollziehen sich hauptsächlich die Übertragungen von Infektionserregern (Kontaktinfektionen). Konsequente Händehygiene ist die wichtigste und wirksamste Maßnahme zur Infektionsverhütung, die sowohl dem Schutz der Nutzer*innen als auch dem Personalschutz dient.   

 

Die hygienische Händedesinfektion dient der Abtötung von Infektionserregern und ist erforderlich:  

  • nach    Kontamination            der       Hände/Handschuhe   mit       Blut,     Sekreten         oder Körperausscheidungen  
  • nach dem Ablegen der Schutzhandschuhe
  • nach Kontakt mit kontaminierten Gegenständen und Flächen
  • nach Kontakt mit Bewohner, die infektiös bzw. potenziell infektiös sind

 

Eine hygienische Händedesinfektion ist wie folgt durchzuführen:  

  • Sichtbare grobe Verschmutzungen (z. B. durch Ausscheidungen) sind vor der Desinfektion mit Zellstoff oder einem desinfektionsmittelgetränkten Einmaltuch zu entfernen.  
  • 3 - 5ml des Präparates in die trockenen Hände einreiben, dabei Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelfalze besonders berücksichtigen.  
  • Während der vom Hersteller geforderten Einwirkzeit (in der Regel ½ Minute) müssen die Hände vom Desinfektionsmittel feucht gehalten werden.

 

 

Flächen, Fußböden und Gegenstände  

 

Es werden Reinigungsmaßnahmen, vorzugsweise eine Feuchtreinigung (Wasser mit Zusatz eines Reinigers) im Umfeld der/Nutzer*innen empfohlen.

 

Folgende Grundsätze sind bei Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmaßnahmen zu berücksichtigen:

  • Bei Reinigungs- und ggf. Desinfektionsarbeiten von Flächen und Gegenständen sind geeignete (festere) Handschuhe zu tragen.
  • Es ist nass zu reinigen (Ausnahme: textile Beläge).
  • Bei den angewendeten Reinigungsmethoden ist eine Schmutz- und Erregerverschleppung zu verhindern (z. B. Zwei-Eimer-Methode, Bezugwechselverfahren bzw. Nutzung industrieller Reinigungsgeräte).  
  • Alle wieder verwendbaren Reinigungsutensilien (Reinigungstücher, Wischmopp, Wischlappen u. ä.) sind nach Gebrauch aufzubereiten (vorzugsweises Waschen bei mindestens 60 °C oder mit desinfizierendem Waschmittel in einer speziell für diese Zwecke vorhandenen Waschmaschine) und bis zur erneuten Verwendung trocken zu lagern.  
  • Innerhalb der Einwirkzeit der Desinfektionsmittel-Lösungen dürfen die Flächen nicht trocken- oder nass nachgewischt werden.  
  • Desinfektion und Reinigung werden in der Regel in einem Arbeitsgang ausgeführt. Ein selbständiges Mischen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist nicht erlaubt.  
  • Nach erfolgter Desinfektion ist zu lüften.

 

 

Wäschehygiene und Bekleidung

 

Nutzer*innen 

  • Der Wäschewechsel soll in Abhängigkeit vom Verschmutzungsgrad erfolgen:  
    1. bei sichtbarer Verschmutzung sofort, ansonsten bei Bedarf,  
    2. Bettwäsche alle 2 Wochen,  
    3. Handtücher 2 x wöchentlich,  
    4. Waschlappen täglich, nach Möglichkeit Einmalgebrauch,  
    5. Leibwäsche täglich.  
  • Wäschebehandlung   
    1. Leibwäsche, Bettwäsche, Handtücher, Waschlappen mind. bei 60 °C waschen,  
    2. mit Blut, Stuhl und Urin verunreinigte Wäsche nach Möglichkeit mit Kochprogramm (10 Min.) oder mit geeignetem desinfizierendem Waschmittel waschen.  
  • Aufbereitung Kopfkissen, Einziehdecken, Matratzen  
    1. Material muss eine Behandlung, wie Kochen oder Desinfektion, zulassen (Herstellerangaben),   
    2. Füllungen mit Federn, Wolle, Getreide, Hanf u.a. sind nur personenbezogen möglich,  
    3. bei Verunreinigung sofort, sonst z. B.  halbjährliche Behandlung mit Desinfektionswaschverfahren,  
    4. für Matratzen wischdesinfizierbare Matratzenbezüge verwenden und im gleichen Rhythmus reinigen und desinfizieren.

 

Personal 

  • (Private) Arbeitskleidung
    1. Arbeitskleidung ist nach relevanter Verschmutzung sofort, ansonsten in der Regel alle 2 Tage, ggf. öfter zu wechseln. Diese Kleidung kann zu Hause in der Waschmaschine mit einem desinfizierenden Waschmittel nach VAH-Liste (z. B. bei 60°C oder 40 °C) gewaschen werden.
  • Schutzkleidung
    1. Bei Wahrscheinlichkeit der Kontamination mit Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen ist durch das Personal persönliche Schutzausrüstung einschließlich Schutzkleidung zu tragen (Kittel bzw. Schürze, Handschuhe, ggf. Mund-Nasen-Schutz).
    2. Schutzhandschuhe    sind     zu        tragen,            wenn   die       Hände             mit            Blut, Ausscheidungen, Eiter oder hautschädigenden Stoffen in Berührung kommen können und benutzte Flächen desinfiziert und gereinigt werden sollen.

 

Müssen weitere Hygienemaßnahmen aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen getroffen werden, wird FINDUS den aktuellen Hygieneplan nach den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen individuell und Nutzer*innen bezogen erweitern.